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Die Kanzlei bietet ein breites Spektrum an Beratung, im Folgenden zusammengefasst nach Tätigkeitsschwerpunkten und Rechtsgebieten: - Nationales und internationales Familienrecht (Eherecht, eheliches Güterrecht, Vermögensauseinandersetzung, Unterhaltsrecht, Kindschaftsrecht, Betreuungsrecht, Adoptionsrecht, Namensrecht, Vaterschaft)
- Nationales und internationales Erbrecht und sonstige vermögensrechtliche Angelegenheiten (Frankreich, Deutschland, Großbritannien, Schweiz und USA)
- Nationales und internationales Steuerrecht (Frankreich, Deutschland, Großbritannien, Schweiz und USA).
- Immobilienrecht und damit verbundene steuerrechtliche Fragen
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Trusts, Treuhandfragen
- Internationales Privatrecht
Die einzelnen Partner und Mitarbeiter verfügen über zertifizierte Zusatzqualifikationen in unterschiedlichen Rechtsgebieten: - Personenrecht
- Immobilienrecht
- Erb- und Steuerrecht
- Internationales Steuerrecht
Schließlich sind mehrere Partner für „Collaborative Law" zugelassen: um in einer streitigen Angelegenheit eine Lösung herbeizuführen, verpflichten sich die Anwälte und Parteien vertraglich nach einer zuvor festgelegten Vorgehensweise, eine gütliche Einigung zu erzielen. Erfolgt diese nicht, ziehen sich die Anwälte aus dem Fall zurück. |
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